Erwägungsgrund 2 32023D2921
Teil Zwei Teilbereich Eins Titel I Kapitel 2 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit und dessen Anhänge 2 bis 9 enthalten Bestimmungen über die Definition des Begriffs „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Verwaltungszusammenarbeit.