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Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit unterliegt der gemeinsamen Zuständigkeit verschiedener Akteure auf mehreren Ebenen und erfordert eine wirksame Zusammenarbeit dieser Akteure. Zu diesen gehören Mitgliedstaaten, Regulierungsbehörden, Übertragungsnetzbetreiber, Verteilernetzbetreiber und andere Interessenträger.
Zwar sind die Mitgliedstaaten dafür zuständig, in ihrem Hoheitsgebiet für Stromversorgungssicherheit zu sorgen, doch auch die Kommission und andere Akteure der…
Einige Teile des Netzes werden von anderen Akteuren als den Mitgliedstaaten betrieben. Es obliegt jedoch den Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass die das Netz…
Zur Gewährleistung der Funktionalität, Sicherheit und Nachhaltigkeit von Bauprodukten — und im weiteren Sinn von Bauwerken — sollten alle Wirtschaftsteilnehmer,…
Die Wirtschaftsakteure sollten für die Konformität von Geräten und Ausrüstungen mit den Anforderungen dieser Verordnung entsprechend ihrer jeweiligen Rolle in…
Die Wirtschaftsakteure sollten dafür verantwortlich sein, dass die elektrischen Betriebsmittel diese Richtlinie erfüllen, je nachdem welche Rolle sie jeweils in…
Bei der Durchführung der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen legt die zuständige Behörde die Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure so…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.