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Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sollte die neue Europäische Organisation der Verteilernetzbetreiber, die gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) 2019/943 für die Zusammenarbeit der Verteilernetzbetreiber auf EU-Ebene geschaffen wurde, als Mitglied der Koordinierungsgruppe „Strom“ direkt einbezogen werden —
Nach Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses 2012/C 353/02 muss sich die Koordinierungsgruppe „Strom“ aus den folgenden Mitgliedern zusammensetzen: i) den für…
Durch die vorliegende Verordnung wird die Rolle der Koordinierungsgruppe „Strom“ weiter gestärkt. Diese Gruppe sollte spezifische Aufgaben übernehmen,…
Diese Verordnung enthält allgemeine Rahmenvorschriften zur Vorsorge für Stromversorgungskrisen sowie zu deren Prävention und Bewältigung, wobei die Transparenz…
Mit dem Beschluss 2012/C 353/02 der Kommission wurde die Koordinierungsgruppe „Strom“ als Expertengruppe eingesetzt, um i) die Zusammenarbeit und die…
Um die Effizienz der Stromverteilernetze in der Union zu steigern und die enge Zusammenarbeit mit den Übertragungsnetzbetreibern und ENTSO (Strom)…
Zwar sind die Mitgliedstaaten dafür zuständig, in ihrem Hoheitsgebiet für Stromversorgungssicherheit zu sorgen, doch auch die Kommission und andere Akteure der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.