Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verteilernetzbetreiber arbeiten auf Unionsebene im Rahmen der EU-VNBO zusammen, um die Vollendung und das Funktionieren des Elektrizitätsbinnenmarkts sowie die optimale Verwaltung und den koordinierten Betrieb der Verteiler- und Übertragungsnetze zu fördern. Die Verteilernetzbetreiber, die in der EU-VNBO mitarbeiten möchten, haben das Recht, eingetragene Mitglieder dieser Organisation zu werden. Eingetragene Mitglieder können selbst in der EU-VNBO mitarbeiten oder sich von dem vom Mitgliedstaat benannten nationalen Verband oder einem unionsweit tätigen Verband vertreten lassen.
Verteilernetzbetreiber dürfen sich zu einer EU-VNBO zusammenschließen. Die EU-VNBO übernimmt die in Artikel 55 vorgesehenen Aufgaben und Verfahren. Als Sachverständigenorganisation, die im gemeinsamen Interesse der Union arbeitet, vertritt sie keine Partikularinteressen und versucht auch nicht, den Entscheidungsprozess zu beeinflussen, um sich für besondere Interessen einzusetzen.
Die Mitglieder der EU-VNBO müssen sich eintragen lassen und einen fairen und angemessenen Mitgliedsbeitrag bezahlen, der die Anzahl der an den betreffenden Verteilernetzbetreiber angeschlossenen Kunden widerspiegelt.
In Artikel 4 Absatz 1 wird folgender Buchstabe e angefügt: „e) der mit der Verordnung (EU) 2019/943 geschaffenen Europäischen Organisation der…
Verteilernetzbetreiber, die ein Erdgasnetz betreiben, müssen, und Wasserstoffverteilernetzbetreiber, die ein Wasserstoffnetz betreiben, können über die EU-VNBO…
Um die Effizienz der Erdgasverteilernetze in der Union zu erhöhen und eine enge Zusammenarbeit mit den Fernleitungsnetzbetreibern und ENTSO (Gas)…
Bis zum 5. August 2025 legt die EU-VNBO der Kommission und ACER einen Entwurf der aktualisierten Satzung, einschließlich eines Verhaltenskodex, die Liste der…
Folgende Nummern 130a bis 130d werden eingefügt: „130a. ‚Verteilernetzbetreiber‘ (VNB): Verteilernetzbetreiber im Sinne des Artikels 2 Nummer 29 der Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.