Erwägungsgrund 4 32023D0386
In dem Beschluss (GASP) 2023/162 war ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag zur Deckung der Kosten der EUMA während der ersten vier Monate nach Inkrafttreten jenes Beschlusses vorgesehen. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag sollte dahin gehend geändert werden, dass er den Zeitraum bis zum 19. Februar 2025, abdeckt.