Erwägungsgrund 2 32023D0388
Am 6. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1908 als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der ukrainischen Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja durch die Russische Föderation angenommen. Durch diesen Beschluss wurde der Titel des Beschlusses (GASP) 2022/266 geändert und der geografische Geltungsbereich der darin vorgesehenen Beschränkungen auf alle nicht von der Regierung kontrollierten ukrainischen Gebiete in den Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja ausgeweitet.