Erwägungsgrund 3 32023D0388
Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und ist weiter fest entschlossen, ihre Politik der Nichtanerkennung der illegalen Annexion Russlands uneingeschränkt umzusetzen. Die Union erkennt die rechtswidrige Annexion ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation nicht an und verurteilt sie weiterhin als Verstoß gegen das Völkerrecht. Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2022/266 und angesichts der anhaltenden rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation gegen die Ukraine sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 24. Februar 2024 verlängert werden.