Erwägungsgrund 12 32019D0466BESCHLUSS (EU) 2019/466 DES RATES vom 18. März 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingerichteten Assoziationsrat im Hinblick auf die Änderung des Anhangs XXVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Assoziationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Änderung des Anhangs XXVII des Abkommens…
Erwägungsgrund 11 32017D0043BESCHLUSS (EU) 2017/43 DES RATES vom 12. Dezember 2016 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ bezüglich der Aktualisierung der Anhänge XXI-A bis XXI-P zur Annäherung der Regelungen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge zu vertretenden Standpunkt
Es ist daher zweckmäßig, den im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt bezüglich der Aktualisierung…
Erwägungsgrund 7 32019D2245BESCHLUSS (EU) 2019/2245 DES RATES vom 19. Dezember 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, hinsichtlich der Aktualisierung des Anhangs XV (Abbau der Zölle) des Abkommens zu vertreten ist
Es ist angemessen, den im Namen der Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Aktualisierung…
Erwägungsgrund 11 32016D1876BESCHLUSS (EU) 2016/1876 DES RATES vom 13. Oktober 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertreten ist
Es ist angebracht, den Standpunkt der Union festzulegen, der im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zur Aktualisierung von Anhang XVI und…
Art. 1 32023D0404Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der achten Tagung des mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen…
Erwägungsgrund 5 32019D0433BESCHLUSS (EU) 2019/433 DES RATES vom 20. Februar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu der Aktualisierung des Anhangs XXVIII-A (Regelungen für Finanzdienstleistungen), des Anhangs XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) und des Anhangs XXVIII-D (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) des Abkommens zu vertreten ist
Es ist angemessen, den im Namen der Union im Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Aktualisierung der Anhänge festzulegen.