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Der Assoziationsrat wird daher Anhang XLIV des Abkommens ändern und die Frist für die Umsetzung der Bestimmungen dieses Anhangs anpassen, um den neuen Änderungen des EU-Rechts Rechnung zu tragen.
Der Assoziationsrat wird daher Anhang XLIV des Abkommens ändern und die Frist für die Umsetzung der Bestimmungen dieses Anhangs anpassen, um den neuen…
Der Assoziationsrat wird daher Anhang XXII des Abkommens ändern —
Der Assoziationsrat nimmt einen Beschluss über die Änderung des Anhangs XXII des Abkommens an.
Es ist angebracht, den im Namen der Union im Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt bezüglich der Aktualisierung des Anhangs XLIV des Abkommens festzulegen…
Der Assoziationsrat soll daher eine Änderung des Anhangs XXVII des Abkommens beschließen, um der Weiterentwicklung des Besitzstands der Union Rechnung zu…
Gemäß Artikel 463 Absätze 1 und 3 des Abkommens ist der Assoziationsrat befugt, Beschlüsse zu fassen, um die Ziele des Abkommens zu erreichen. Insbesondere kann…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.