Erwägungsgrund 6 32023D0408
Angesichts des Ausmaßes der humanitären Krise in Syrien, die durch das Erdbeben verschärft wurde, und im Hinblick auf die Erleichterung einer raschen Bereitstellung von Hilfe ist es angezeigt, eine Ausnahme vom Einfrieren der Vermögenswerte von benannten natürlichen oder juristischen Personen und Organisationen sowie von den Beschränkungen für die Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen zugunsten internationaler Organisationen und bestimmter Kategorien von Akteuren, die an humanitären Maßnahmen beteiligt sind, einzuführen. Diese Ausnahme sollte zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten gelten und erfordert keine vorherige Genehmigung der zuständigen nationalen Behörde.