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Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Nordmazedonien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Nordmazedonien durchgeführt werden, (im Folgenden „Vereinbarung“) wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1958 des Rates vorbehaltlich ihres Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 26. Oktober 2022 unterzeichnet.
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und…
Am 29. Juli 2022 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Nordmazedonien über eine Vereinbarung über operative…
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2023/1040 des Rates wurde die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Montenegro über operative Tätigkeiten, die von…
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Nordmazedonien über operative Tätigkeiten, die von…
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Nordmazedonien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und…
Die Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Montenegro über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.