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Angesichts der weiterhin sehr ernsten Lage in Mali sollte eine Person in die in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2017/1775 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.
Angesichts der weiterhin sehr ernsten Lage in Mali sollten fünf Personen in die in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2017/1775 enthaltenen Listen der natürlichen…
Angesichts der sehr ernsten Lage sollte eine weitere Person in die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen…
In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten drei Personen und eine Organisation in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP enthaltene…
Angesichts der sehr ernsten Lage sollte eine Organisation in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/1532 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen…
In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten zehn Personen und zwei Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP…
In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten acht Personen und vier Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.