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Am 24. Januar und am 21. März 2022 hat der Rat zur Kenntnis genommen, dass die Übergangsbehörden beschlossen haben, mit den mit Russland in Verbindung stehenden Söldnern der Wagner Group zusammenzuarbeiten, die für Gräueltaten berüchtigt sind, insbesondere schwere Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine, Syrien, Libyen, der Zentralafrikanischen Republik, Sudan, Mali und Mosambik, einschließlich Folter und außergerichtlicher, summarischer oder willkürlicher Hinrichtungen und Tötungen. Der Rat verurteilte die Präsenz der Wagner-Group vor Ort.
Die Union ist weiterhin zutiefst besorgt über die schweren Menschenrechtsverletzungen und -verstöße in verschiedenen Teilen der Welt, wie Folter und andere…
Die Union ist weiterhin zutiefst besorgt über die schweren Menschenrechtsverletzungen und -verstöße wie Folter und andere grausame, unmenschliche oder…
Angesichts der Involvierung der Wagner Group, einer in Russland ansässigen privaten militärischen Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, in Handlungen, die die…
Der Rat hat am 13. Dezember 2021 den Beschluss (GASP) 2021/2197 erlassen, in dem die Wagner Group und drei ihrer Mitglieder, die für schwere…
Das syrische Regime unterstützt, auch militärisch, den grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Angesichts der sehr ernsten…
Am 22. März 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/481 angenommen, mit dem elf Personen und vier Organisationen benannt wurden, die für schwere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.