Erwägungsgrund 1 32023D0456
Der Beschluss der Kommission vom 11. Juni 2019 über die Einrichtung der Gruppe für Frequenzpolitik und zur Aufhebung des Beschlusses 2002/622/EG ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Der Beschluss der Kommission vom 11. Juni 2019 über die Einrichtung der Gruppe für Frequenzpolitik und zur Aufhebung des Beschlusses 2002/622/EG ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.