Erwägungsgrund 2 32023D0456
Mit dem Beschluss der Kommission vom 11. Juni 2019 wird der Beschluss 2002/622/EG der Kommission aufgehoben, der in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde und daher aus diesem zu streichen ist.
Mit dem Beschluss der Kommission vom 11. Juni 2019 wird der Beschluss 2002/622/EG der Kommission aufgehoben, der in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde und daher aus diesem zu streichen ist.