Erwägungsgrund 1 32023D0495
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2022/1968 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse über die Annahme der angebotenen Beiträge von Drittstaaten zur EUMAM Ukraine zu fassen.