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Wie TARGET2 besteht TARGET aus einer Vielzahl von Echtzeit-Brutto-Zahlungsverkehrssystemen, von denen jedes eine Komponente darstellt, die von einer Zentralbank des Eurosystems betrieben wird. Durch die Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) werden die Regeln für die TARGET-Komponenten weitestgehend harmonisiert.
Das transeuropäische automatisierte Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET2) ist gegenwärtig in der Leitlinie EZB/2012/27 geregelt. Ab dem 20.…
Das transeuropäische automatisierte Echtzeit-Brutto-Express-Transfersystem (TARGET2) ist in der Leitlinie 2013/47/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2012/27)…
Am 24. Februar 2022 erließ der EZB-Rat die Leitlinie (EU) 2022/912 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/8) , die die Inbetriebnahme eines transeuropäischen…
Am 24. Februar 2022 erließ der EZB-Rat die Leitlinie (EU) 2022/912 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/8) , die die Inbetriebnahme eines transeuropäischen…
Die TARGET2-Komponenten-Systeme, deren Eigentümerinnen und Betreiberinnen die Zentralbanken des Eurosystems sind, wurden im Sinne der Verordnung der…
Die TARGET2-Komponenten-Systeme, deren Eigentümerinnen und Betreiberinnen die jeweiligen Zentralbanken des Eurosystems sind, wurden in ihrer Gesamtheit als ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.