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Die TARGET2-Komponenten-Systeme, deren Eigentümerinnen und Betreiberinnen die jeweiligen Zentralbanken des Eurosystems sind, wurden in ihrer Gesamtheit als ein systemrelevantes Zahlungsverkehrssystem (SIPS) eingestuft , das der Verordnung der Europäischen Zentralbank (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) unterliegt. Die jeweiligen TARGET-Komponenten-Systeme fallen als Zahlungsverkehrssysteme, die diese TARGET2-Komponenten-Systeme ersetzen, ebenfalls in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) und sind erforderlich, um die in der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen an die Überwachung zu erfüllen.
Die TARGET2-Komponenten-Systeme, deren Eigentümerinnen und Betreiberinnen die Zentralbanken des Eurosystems sind, wurden im Sinne der Verordnung der…
In der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) werden Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungssysteme (auch „Zahlungsverkehrssysteme“…
In der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) werden Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungssysteme (auch „Zahlungsverkehrssysteme“…
Die Verordnung (EU) Nr. 795/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/28) berechtigt die EZB, Sanktionen gegen die Betreiber systemrelevanter…
Das Eurosystem fördert das reibungslose Funktionieren der Zahlungsverkehrssysteme unter anderem durch die Überwachung der Zahlungsverkehrssysteme. Insbesondere…
Der EZB-Rat hat Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (SIPS) in der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) festgelegt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.