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Die TARGET2-Komponenten-Systeme, deren Eigentümerinnen und Betreiberinnen die Zentralbanken des Eurosystems sind, wurden im Sinne der Verordnung der Europäischen Zentralbank (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) in ihrer Gesamtheit als systemrelevante Zahlungsverkehrssysteme (SIPS) eingestuft. Es wird davon ausgegangen, dass die jeweiligen TARGET-Komponenten-Systeme als Zahlungsverkehrssysteme, die diese TARGET2-Komponenten-Systeme ersetzen, ebenfalls in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) fallen und erforderlich sind, um die in der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen an die Überwachung zu erfüllen.
Die TARGET2-Komponenten-Systeme, deren Eigentümerinnen und Betreiberinnen die jeweiligen Zentralbanken des Eurosystems sind, wurden in ihrer Gesamtheit als ein…
In der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) werden Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungssysteme (auch „Zahlungsverkehrssysteme“…
In der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) werden Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungssysteme (auch „Zahlungsverkehrssysteme“…
Der EZB-Rat hat Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (SIPS) in der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) festgelegt.
Die Verordnung (EU) Nr. 795/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/28) berechtigt die EZB, Sanktionen gegen die Betreiber systemrelevanter…
Das Eurosystem fördert das reibungslose Funktionieren der Zahlungsverkehrssysteme unter anderem durch die Überwachung der Zahlungsverkehrssysteme. Insbesondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.