Erwägungsgrund 10 32015D2367BESCHLUSS (EU) 2015/2367 DES RATES vom 30. November 2015 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Veterinärausschuss hinsichtlich Beschluss Nr. 1/2015 zur Änderung der Anlagen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10 und 11 zu Anhang 11 zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss sollte am Tag seiner Annahme in Kraft treten.
Art. 5 Abs. 1 32023D0387Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 Abs. 1 32023D0654BESCHLUSS (GASP) 2023/654 DES RATES vom 20. März 2023 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 Abs. 1 32023D1344BESCHLUSS (GASP) 2023/1344 DES RATES vom 26. Juni 2023 zur Unterstützung der Steigerung der operativen Wirksamkeit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32023D2861BESCHLUSS (EU) 2023/2861 DES RATES vom 20. Juli 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 Abs. 1 32015D0259Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.