Erwägungsgrund 10 32023R1322
Die Agentur sollte ihre Tätigkeiten im Rahmen der folgenden drei Hauptkompetenzbereiche entwickeln nämlich Überwachung im Interesse fundierterer politischer Entscheidungen, Vorsorge im Interesse fundierterer Maßnahmen und Kompetenzentwicklung im Interesse konsequenterer Reaktionen der Union und der Mitgliedstaaten auf das Drogenphänomen.