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Der ICAO-Rat soll auf seiner 228. Tagung auch eine Änderung der Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr (ICAO-Dokument 9284) im Hinblick auf die Erlaubnis, eingeschaltete Ortungsgeräte, die mit kleinen Lithiumbatterien betrieben werden, in aufgegebenem Gepäck mitzuführen, annehmen. Die Angelegenheit fällt unter Anhang 18 des Abkommens von Chicago, „The Safe Transport of Dangerous Goods by Air“ (Die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr).
Durch die Änderung könnten Fluggäste und Besatzungen eingeschaltete Ortungsgeräte, die mit kleinen Lithiumbatterien betrieben werden, in ihrem aufgegebenen…
Der ICAO-Rat soll auf seiner 231. Tagung die Änderung 19 zu Anhang 13 — Aircraft Accident and Incident Investigation (Untersuchung von Unfällen und Störungen im…
Der im Namen der Union auf der 228. Tagung oder einer der darauffolgenden Tagungen des ICAO-Rates zu vertretende Standpunkt besteht darin, die Änderung der…
Der ICAO-Rat wird auf seiner 219. Tagung, die am 2. März 2020 beginnt, eine Reihe von Änderungsanträgen zu den Anhängen 1, 3, 4, 6, 10, 11, 13, 14, 15, 16 und…
Auf seiner 225. Tagung soll der ICAO-Rat die Änderung 178 zu Anhang 1, die Änderung 47 zu Anhang 6 Teil I, die Änderung 40 zu Anhang 6 Teil II, die Änderung 24…
Am 23. Juni 2020 nahm der ICAO-Rat die Änderung 28 zu Anhang 9 Kapitel 9 Abschnitt D des Abkommens von Chicago an, mit der eine neue Reihe von Richtlinien und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.