Erwägungsgrund 6 32023D0569
Es ist zweckmäßig, den im ICAO-Rat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die vorgeschlagenen Änderungen Rechtswirkungen haben, da sie völkerrechtlich bindend sind und den Inhalt des Unionsrechts, nämlich der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 der Kommission, maßgeblich beeinflussen können.