Erwägungsgrund 9 32023D0569
Nach der Annahme der Änderungen zu Anhang 16 Band I bis III des Abkommens von Chicago durch den ICAO-Rat, die vom ICAO-Generalsekretär im Rahmen eines ICAO-Rundschreibens bekannt gegeben werden, sollte der Standpunkt der Union darin bestehen, keine Ablehnung anzumelden und die Einhaltung dieser Maßnahmen zu notifizieren. Weicht das Unionsrecht nach einem vorgesehenen Geltungsbeginn dieser SARP von den neu angenommenen SARP ab, sollte der ICAO etwaige Abweichungen von konkret diesen SARP mitgeteilt werden —