Erwägungsgrund 3 32022D2517BESCHLUSS (EU) 2022/2517 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Artikel 6 Absatz 6 des Abkommens bestimmt, dass sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung geben muss. Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen…
Erwägungsgrund 2 32006D0884BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 6. Dezember 2006 über die Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft zum Beschluss des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbescheinigungen für Schiffsausrüstung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Annahme seiner Geschäftsordnung (2006/884/EG)
Nach Artikel 7 Absatz 2 des Abkommens gibt sich der gemäß Artikel 7 des Abkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung —
Erwägungsgrund 1 32022D2517BESCHLUSS (EU) 2022/2517 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 6 Absatz 6 des Abkommens muss sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung geben.Daher sollte die im Anhang zu diesem Beschluss enthaltene…
Erwägungsgrund 2 32023D2600BESCHLUSS (EU) 2023/2600 DES RATES vom 9. November 2023 über die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme der Färöer an Programmen der Union eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertreten ist
Artikel 14 Absatz 3 des Abkommens sieht vor, dass der Gemischte Ausschuss sich eine Geschäftsordnung gibt, um die wirksame und ordnungsgemäße Durchführung des…
Erwägungsgrund 1 32006D0884BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 6. Dezember 2006 über die Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft zum Beschluss des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbescheinigungen für Schiffsausrüstung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Annahme seiner Geschäftsordnung (2006/884/EG)
in der Erwägung, dass sich der Gemischte Ausschuss nach Artikel 7 Absatz 2 des Abkommens eine Geschäftsordnung gibt —
Erwägungsgrund 2 32024D2898BESCHLUSS (EU) 2024/2898 DES RATES vom 5. November 2024 über die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über die Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertreten ist
Artikel 14 Absatz 3 des Abkommens bestimmt, dass der Gemischte Ausschuss sich eine Geschäftsordnung gibt, um die wirksame und ordnungsgemäße Durchführung des…