Erwägungsgrund 1 32023D0658
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang von Fischereifahrzeugen, die die Flagge der Seychellen führen, zu den der Gerichtsbarkeit der Europäischen Union unterliegenden Gewässern und biologischen Meeresressourcen von Mayotte (im Folgenden „Abkommen von 2014“) wurde am 20. Mai 2014 im Einklang mit dem Beschluss 2014/331/EU des Rates unterzeichnet.