Erwägungsgrund 2 32023D0658
Mit dem Abkommen von 2014 wurden für einen Zeitraum von sechs Jahren ab seiner vorläufigen Anwendung die Fangmöglichkeiten festgelegt, die seychellischen Fischereifahrzeugen in der Fischereizone unter der Hoheit oder Gerichtsbarkeit der Union in Mayotte eingeräumt werden. Die Geltungsdauer des Abkommens von 2014 endete am 20. Mai 2020.