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Es liegt im Interesse der Mitgliedstaaten, mit Drittländern im Schengen-Raum Informationen auszutauschen. Die Schweiz, die am 25. Oktober 2022 insgesamt 65 953 Registrierungen von Personen zählte, die in ihrem Hoheitsgebiet vorübergehenden Schutz genießen, hat Interesse an einem solchen Austausch bekundet. Da viele Personen, die im Hoheitsgebiet der Schweiz vorübergehenden Schutz genießen, ihre personenbezogenen Daten gemäß der Richtlinie 2001/55/EG möglicherweise bereits zuvor in einem Mitgliedstaat registriert haben, kann die Erleichterung des Austauschs dieser Daten es den betreffenden Mitgliedstaaten ermöglichen, Personen, die sich nicht mehr in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, nicht mehr die notwendige Unterstützung im Zusammenhang mit dem Recht auf vorübergehenden Schutz zu gewähren.
Jeder Mitgliedstaat erfasst umgehend die biometrischen Daten jedes mindestens sechs Jahre alten Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, der im Hoheitsgebiet…
Gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2001/55/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, auf nationaler Ebene ein Register der personenbezogenen Daten zu den Personen…
Die Richtlinie 2001/55/EG des Rates sieht ein System des vorübergehenden Schutzes vor, das mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates als Reaktion…
Die Tatsache, dass ein Antrag auf internationalen Schutz auf die Registrierung der Person, die vorübergehenden Schutz genießt, folgt oder gleichzeitig damit…
Es ist angezeigt, die Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, die im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats…
Die Zahlen des Eurostat belegen einen deutlichen Zuwachs in Schweden an Personen, die internationalen Schutz beantragt haben. Die Zahl der Personen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.