Art. 6 32023D0672BESCHLUSS (EU) 2023/672 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. März 2023 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Beschlüssen zu Vor-Ort-Prüfungen und Beschlüssen zu Prüfungen interner Modelle (EZB/2023/5)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D0616BESCHLUSS (EU) 2023/616 DER KOMMISSION vom 17. März 2023 zur Änderung des Beschlusses 2005/37/EG hinsichtlich der Aufgaben des Europäischen technischen und wissenschaftlichen Zentrums (ETSC)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 10 32017D0033Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32010D0376BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. Juli 2010 zu den Sicherheitsanforderungen, die gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch Europäische Normen über bestimmte Produkte für die Bettruhe von Kindern zu erfüllen sind (2010/376/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32023D1338BESCHLUSS (EU) 2023/1338 DER KOMMISSION vom 28. Juni 2023 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für bestimmte Produkte für Kinder und verwandte Produkte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text mit Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.