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Island und Norwegen sind aufgrund des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vollständig einbezogene Mitglieder des europäischen Luftverkehrsbinnenmarkts. Sie haben 2007 förmlich den Beitritt zum Luftverkehrsabkommen EU-USA beantragt. Gemäß Artikel 18 Absatz 5 des Luftverkehrsabkommens EU-USA hat der in dessen Rahmen eingesetzte Gemeinsame Ausschuss auf seiner Sitzung vom 16. November 2010 ein Luftverkehrsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei (im Folgendem „Beitrittsabkommen“) vorgeschlagen.
An die Stelle des Mitgliedstaates tritt in den anwendbaren Bestimmungen des Achten Teils neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch die Republik…
Die Kommission hat ein Zusatzabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island als zweiter Partei und dem Königreich…
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und…
Das Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits (im…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2019/1580 des Rates wurde das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika, Island und dem…
Hierzu hat die Kommission für die Union und ihre Mitgliedstaaten mit Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen das Übereinkommen über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.