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Die Kommission hat ein Zusatzabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island als zweiter Partei und dem Königreich Norwegen als dritter Partei betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei (im Folgenden „Zusatzabkommen“) ausgehandelt.
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und…
Island und Norwegen sind aufgrund des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vollständig einbezogene Mitglieder des europäischen…
Gemäß dem Beschluss des Rates, mit dem die Kommission ermächtigt wurde, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen, hat die Kommission im Namen der Europäischen…
Hierzu hat die Kommission für die Union und ihre Mitgliedstaaten mit Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen das Übereinkommen über die…
Die Kommission hat gemäß dem Beschluss des Rates, mit dem sie zur Aufnahme entsprechender Verhandlungen ermächtigt wurde, im Namen der Europäischen Gemeinschaft…
Die Kommission hat im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.