Erwägungsgrund 1 32023D0684
Das Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits (im Folgenden „Luftverkehrsabkommen EU-USA“) wurde am 25. und 30. April 2007 in Folge der Annahme des Beschlusses 2007/339/EG des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet. Es wird seit dem 30. März 2008 vorläufig angewandt und wurde mit dem Beschluss (EU) 2020/1110 des Rates geschlossen. Es ist am 29. Juni 2020 in Kraft getreten. Es wurde am 24. Juni 2010 durch das Protokoll zur Änderung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (im Folgenden „Protokoll“), das am 5. Mai 2022 in Kraft getreten ist, geändert. Das Protokoll sieht den Beitritt von Drittländern zum Luftverkehrsabkommen EU-USA vor.