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Es ist notwendig, für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Vereinigten Königreich und der Union sowie gegebenenfalls zwischen dem Vereinigten Königreich und den Behörden der Mitgliedstaaten zu sorgen, damit die vorgesehenen spezifischen Regelungen durch wirksame Marktüberwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen untermauert werden. Der Gemeinsame Ausschuss sollte daher eine Empfehlung für eine solche verstärkte Zusammenarbeit abgeben, in der festgelegt wird, dass die Zusammenarbeit den Wissensaustausch, den Informationsaustausch, die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsbeteiligten und gemeinsame Tätigkeiten umfassen könnte.
Die Union sollte die Einseitige Erklärung des Vereinigten Königreichs im Gemeinsamen Ausschuss zur Kenntnis nehmen, in der es darlegt, wie es bei…
Die Union und das Vereinigte Königreich sollten die durch das Austrittsabkommen geschaffenen gemeinsamen Gremien in vollem Umfang nutzen, um dessen Durchführung…
Zunehmende grenzüberschreitende Tätigkeiten machen eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen zuständigen Behörden sowie umfassende…
Zur Gewährleistung der Wirksamkeit des Artikels 8 des Protokolls sollten die Union und das Vereinigte Königreich Informationen austauschen und in strukturierter…
Um eine effiziente Marktüberwachung zu gewährleisten, ist eine enge Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden erforderlich. Dies betrifft…
Die Kommission sollte sich zwecks Gewährleistung der Koordination von nationalen Tätigkeiten und Tätigkeiten der Union bei der Kontrolle anerkannter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.