Erwägungsgrund 33 32019R1020
Die Marktüberwachungsbehörden haben es bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit unterschiedlichen Unzulänglichkeiten bei Ressourcen, Koordinierungsmechanismen und der Befugnisse im Zusammenhang mit nicht konformen Produkten zu tun. Diese Unterschiede führen zu einer bruchstückhaften Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union und haben zur Folge, dass die Marktüberwachung in einigen Mitgliedstaaten strenger ist als in anderen, wodurch die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen möglicherweise nicht mehr einheitlich sind und außerdem Ungleichgewichte beim Niveau der Produktsicherheit innerhalb der Union erzeugt werden könnten.