Erwägungsgrund 3 32023D0728
Nach Prüfung der jeweiligen Fälle ist der Rat zu dem Schluss gelangt, dass die in Artikel 4g des Beschlusses 2014/512/GASP genannten restriktiven Maßnahmen ab dem 10. April 2023 auf die unter Nummer 3 des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2023/434 aufgeführten Organisationen Anwendung finden sollten —