Erwägungsgrund 3 32021D1797BESCHLUSS (EU) 2021/1797 DES RATES vom 5. Oktober 2021 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zur Änderung der Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen), der Anlage XVII-4 (Regelungen für Post- und Kurierdienste) sowie der Anlage XVII-5 (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) zu Anhang XVII des Abkommens zu vertretend ist
Der Beschluss zur Änderung der Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen), der Anlage XVII-4 (Regelungen für Post- und Kurierdienste)…
Erwägungsgrund 5 32023D2096BESCHLUSS (EU) 2023/2096 DES RATES vom 28. September 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Änderung von Anhang XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) und Anhang XXVIII-C (Regelungen für Post- und Kurierdienste) dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Der Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ sollte einen Beschluss zur Änderung von Anhang XXVIII-B (Regelungen für…
Erwägungsgrund 7 32023D0747Es ist daher angezeigt, den im Namen der Union im Handelsausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss zur Änderung der Anlage XVII-3…
Art. 1 32023D0747Der Standpunkt, der im Namen der Union im Laufe des Jahres 2023 im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen…
Erwägungsgrund 6 32021D1797BESCHLUSS (EU) 2021/1797 DES RATES vom 5. Oktober 2021 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zur Änderung der Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen), der Anlage XVII-4 (Regelungen für Post- und Kurierdienste) sowie der Anlage XVII-5 (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) zu Anhang XVII des Abkommens zu vertretend ist
Es ist daher angemessen, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertreten ist, da der…
Erwägungsgrund 5 32021D0779BESCHLUSS (EU) 2021/779 DES RATES vom 10. Mai 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien, Peru und Ecuador andererseits in Bezug auf die Änderung der Beschlüsse Nr. 1/2014, Nr. 2/2014, Nr. 3/2014, Nr. 4/2014 und Nr. 5/2014 des Handelsausschusses zur Berücksichtigung des Beitritts Ecuadors zum Handelsübereinkommen und zur Aktualisierung der darin enthaltenen Liste der Schiedsrichter und Sachverständigen für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertreten ist
Der Handelsausschuss soll im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Änderung seiner Beschlüsse Nr. 1/2014, Nr. 2/2014, Nr. 3/2014, Nr. 4/2014 und Nr.…