Erwägungsgrund 1 32023D0841
Der Verwaltungsrat und der Haushaltsausschuss bestehen jeweils aus einem Vertreter pro Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission und einem Vertreter des Europäischen Parlaments sowie ihren jeweiligen Stellvertretern.
Der Verwaltungsrat und der Haushaltsausschuss bestehen jeweils aus einem Vertreter pro Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission und einem Vertreter des Europäischen Parlaments sowie ihren jeweiligen Stellvertretern.