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Beschluss (EU) 2023/863 der Kommission vom 26. April 2023 zur Ausweisung der Mengen, die 20 % der gesamten Übererfüllung durch bestimmte Mitgliedstaaten im Zeitraum 2013 bis 2020 entsprechen, gemäß der Verordnung (EU) 2018/842 des Europäischen Parlaments und des Rates
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