Erwägungsgrund 1 32023D0863
In der Verordnung (EU) 2018/842 wurden Ziele der Union und der Mitgliedstaaten für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 festgelegt; ferner sieht die Verordnung die Einrichtung einer Sicherheitsreserve im Umfang von bis zu 105 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent vor, sofern das Gesamtemissionsreduktionsziel der Union erreicht wird. Die Sicherheitsreserve kann unter bestimmten Bedingungen von Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf 2013 unter dem Unionsdurchschnitt lag und deren kumulierte Treibhausgasemissionen von 2013 bis 2020 in den unter die vorgenannte Verordnung fallenden Sektoren unter ihren kumulierten jährlichen Emissionszuweisungen für diese Jahre lagen. In der ersten Runde zur Verteilung der Sicherheitsreserve kann jeder infrage kommende Mitgliedstaat nur die Menge an Zuweisungen erhalten, die 20 % der durch ihn erzielten Übererfüllung im Zeitraum 2013 bis 2020 entspricht.