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Angesichts der seit der Einrichtung des administrativen Überprüfungsausschusses gesammelten Erfahrungen ist es erforderlich, bestimmte Aspekte der im Beschluss EZB/2014/16 der Europäischen Zentralbank in der durch den Beschluss (EU) 2019/1378 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/27) geänderten Fassung festgelegten Vorschriften über die Arbeitsweise des administrativen Überprüfungsausschusses klarzustellen und anzupassen, insbesondere im Hinblick auf die Rolle der stellvertretenden Mitglieder, den Umfang der Überprüfung durch den administrativen Überprüfungsausschuss, die Beurteilung der Zulässigkeit des Antrags auf Überprüfung durch den administrativen Überprüfungsausschuss, die Methodik für die Verteilung der Kosten der Überprüfung, die den Antragstellern und der Europäischen Zentralbank im Rahmen der Überprüfung von Beschlüssen der EZB durch den administrativen Ausschuss entstehen, sowie bestimmte organisatorische und praktische Fragen.
Angesichts der seit der Einrichtung des administrativen Überprüfungsausschusses gesammelten Erfahrungen ist es erforderlich, bestimmte Aspekte der im Beschluss…
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat eine Methodik für die Verteilung der Kosten entwickelt, die den Antragstellern und der EZB im Rahmen der internen…
Aufsichtsbeschlüsse der EZB können einer in Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 vorgesehenen und im Beschluss EZB/2014/16 der Europäischen Zentralbank…
Aufsichtsbeschlüsse der EZB können im Einklang mit Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 und entsprechend der im Beschluss EZB/2014/16 der Europäischen…
Aufsichtsbeschlüsse der EZB können gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 und der im Beschluss EZB/2014/16 vorgesehenen Regelung einer…
Aufsichtsbeschlüsse der EZB können gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 und der im Beschluss EZB/2014/16 vorgesehenen Regelung einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.