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Die geltenden Schengen-Evaluierungsverfahren sind in der Verordnung (EU) 2022/922 des Rates festgelegt, die die Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates ersetzt hat. Eine Evaluierung, die im Einklang mit diesen Verfahren durchgeführt wird, muss jedoch die besonderen Umstände Zyperns berücksichtigen, die im Protokoll Nr. 10 zur Beitrittsakte von 2003 anerkannt sind. Zypern bekräftigte seine Bereitschaft, sich nach Abschluss einer solchen Evaluierung regelmäßig weiteren Schengen-Evaluierungen zu Aspekten des Schengen-Besitzstands zu unterziehen, deren Geltung der Rat beschlossen hat.
Die Mitgliedstaaten, zu denen ein Beschluss des Rates über die vollständige Geltung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands gemäß Artikel 1 Absatz 2…
Die anwendbaren Schengen-Evaluierungsverfahren sind in der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates festgelegt.
Die Schengen-Evaluierung in Bezug auf den Datenschutz erfolgte in Zypern im November 2019 nach Maßgabe der zu dem Zeitpunkt geltenden…
Nach Artikel 3 Absatz 2 der Akte über den Beitritt Zyperns von 2003 gelten die nicht in Artikel 3 Absatz 1 dieser Akte genannten Bestimmungen des…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates wurde ein eigener Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus eingeführt und seit 2015 angewendet.
Evaluierungen wurden durchgeführt, um zu überprüfen, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Schengen-Besitzstands in allen verbleibenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.