Erwägungsgrund 1 32019D1260BESCHLUSS (EU) 2019/1260 DES RATES vom 15. Juli 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Änderung der Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 des Anhangs 2-C des Abkommens zu vertreten ist
Gemäß Artikel 15.1 Absatz 4 Buchstabe c des Abkommens wird von den Vertragsparteien ein Handelsausschuss eingesetzt, der unter anderem in Fällen, die in diesem…
Erwägungsgrund 2 32019D1260BESCHLUSS (EU) 2019/1260 DES RATES vom 15. Juli 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Änderung der Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 des Anhangs 2-C des Abkommens zu vertreten ist
Mit Artikel 15.1 des Abkommens wird ein Handelsausschuss eingesetzt, der unter anderem in Fällen, die in diesem Abkommen ausdrücklich vorgesehen sind,…
Erwägungsgrund 2 32020D0583BESCHLUSS (EU) 2020/583 DES RATES vom 25. März 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur hinsichtlich der Auslegung — gemäß Artikel 16.1 Absatz 4 Buchstabe d — der Artikel 10.17 und 10.22 jenes Freihandelsabkommens in Bezug auf Änderungen des Schutzes geografischer Angaben für in Singapur eingetragene Weine, Spirituosen, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel zu vertretenden Standpunkt
Mit Artikel 16.1 des Abkommens wird ein Handelsausschuss eingesetzt, der unter anderem die Durchführung und Anwendung des Abkommens überwacht und unterstützt.
Erwägungsgrund 4 32011D0722BESCHLUSS DES RATES vom 27. Oktober 2011 über den Standpunkt der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses und der Aufstellung einer Liste mit 15 Schiedsrichtern (2011/722/EU)
Mit Artikel 15.1 des Abkommens wird ein Handelsausschuss eingesetzt, der unter anderem das ordnungsgemäße Funktionieren des Abkommens gewährleistet.
Erwägungsgrund 1 32015D0155BESCHLUSS (EU) 2015/155 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss „Warenhandel“ hinsichtlich der Festlegung von Bestimmungen für die Verwaltung von Zollkontingenten zu vertreten ist
Mit Artikel 15.1 des Abkommens wird ein Handelsausschuss eingesetzt, der unter anderem das ordnungsgemäße Funktionieren des Abkommens gewährleistet und die…
Erwägungsgrund 3 32015D0155BESCHLUSS (EU) 2015/155 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss „Warenhandel“ hinsichtlich der Festlegung von Bestimmungen für die Verwaltung von Zollkontingenten zu vertreten ist
Mit Artikel 15.1 des Abkommens wird ein Handelsausschuss eingesetzt, der unter anderem die Aufgabe hat, das ordnungsgemäße Funktionieren des Abkommens zu…