Erwägungsgrund 4 32023D0920
Die Union setzt sich für enge Beziehungen zur Unterstützung eines starken, unabhängigen und wohlhabenden Georgiens auf der Grundlage des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“), einschließlich der vertieften und umfassenden Freihandelszone, und für die Förderung einer politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration ein, wobei sie zugleich die territoriale Unversehrtheit Georgiens innerhalb seiner international anerkannten Grenzen nachdrücklich unterstützt. Gemäß Artikel 5 des Assoziierungsabkommens intensivieren die Union und Georgien ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit und fördern die schrittweise Konvergenz im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), und behandeln insbesondere Fragen der Konfliktprävention, friedlichen Konfliktbeilegung und Krisenbewältigung, regionalen Stabilität, Abrüstung, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Rüstungskontrolle und Waffenausfuhrkontrolle.