Erwägungsgrund 3 32023D0925
Die Verordnung (EU) 2018/1139 sollte daher in das EWR-Abkommen aufgenommen werden, damit sich die EFTA-Staaten in vollem Umfang an den Tätigkeiten der Agentur beteiligen können.
Die Verordnung (EU) 2018/1139 sollte daher in das EWR-Abkommen aufgenommen werden, damit sich die EFTA-Staaten in vollem Umfang an den Tätigkeiten der Agentur beteiligen können.