Erwägungsgrund 4 32023D0925
Einige Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1139 und der auf deren Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte über das Flugverkehrsmanagement/die Flugsicherungsdienste stammen aus den Anhängen des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (Abkommen von Chicago), den Verfahren für Flugsicherungsdienste (Procedures for Air Navigation Services, PANS) und den regionalen Ergänzungsverfahren (Regional Supplementary Procedures, SUPP) für die ICAO-Regionen Europa (EUR) und/oder Afrika-Indischer Ozean (AFI), die möglicherweise ungeeignet oder mit den für die ICAO-Region Nordatlantik (NAT) geltenden Verfahren unvereinbar sind. Island ist zwar verpflichtet, die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1139 zu erfüllen und einzuhalten, muss aber aufgrund der Tatsache, dass es in der Region NAT liegt, die für die Region NAT geltenden SUPP erfüllen und einhalten. Daher können die SUPP und das spezifische Anleitungsmaterial der Region NAT als geeignete annehmbare Nachweisverfahren (Acceptable Means of Compliance, AMC) und geeignetes Anleitungsmaterial (Guidance Material, GM) für Island betrachtet werden.