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Ein Sonderbeauftragter der Europäischen Union für die Golfregion (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) sollte für einen Zeitraum von 21 Monaten ernannt werden.
Der Rat ist am 15. Mai 2023 übereingekommen, einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für die Golfregion zu ernennen,…
Der Rat ist am 15. Mai 2023 übereingekommen, einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für die Golfregion zu ernennen.
Der Sonderbeauftragte für die Region der Großen Seen sollte zunächst für einen Zeitraum von zwölf Monaten ernannt werden.
Ein Sonderbeauftragter für die Sahelzone sollte für einen Zeitraum von 12 Monaten ernannt werden.
Ein neuer Sonderbeauftragter für die Sahelzone sollte für einen Zeitraum von 21 Monaten ernannt werden.
Der Rat hat am 15. Mai 2023 den Beschluss (GASP) 2023/963 angenommen, mit dem Herr Luigi DI MAIO zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.