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Ein neuer Sonderbeauftragter für die Sahelzone sollte für einen Zeitraum von 21 Monaten ernannt werden.
Ein Sonderbeauftragter für die Sahelzone sollte für einen Zeitraum von 12 Monaten ernannt werden.
Ein neuer Sonderbeauftragter der Europäischen Union für Zentralasien sollte für einen Zeitraum von 24 Monaten ernannt werden.
Der Sonderbeauftragte für die Region der Großen Seen sollte zunächst für einen Zeitraum von zwölf Monaten ernannt werden.
Ein Sonderbeauftragter der Europäischen Union für die Golfregion (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) sollte für einen Zeitraum von 21 Monaten ernannt werden.
Ein Sonderbeauftragter sollte für einen Zeitraum von zwölf Monaten ernannt werden.
Der Rat ist am 18. März 2013 übereingekommen, einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für die Sahelzone zu ernennen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.