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Mit Artikel 8 des Abkommens wird ein mit der Überwachung der Durchführung des Abkommens betrauter Gemischter Ausschuss eingesetzt. Außerdem kann der Gemischte Ausschuss gemäß dem Abkommen bestimmte Änderungen des Abkommens genehmigen. Der Standpunkt der Union zu den vorgeschlagenen Änderungen des Abkommens sollte vom Rat festgelegt werden. Die Kommission sollte die vorgeschlagenen Änderungen im Namen der Union genehmigen, es sei denn, eine Anzahl von Mitgliedstaaten, die nach Artikel 16 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union eine Sperrminorität bildet, erhebt Einwände dagegen.
Mit Artikel 9 des Abkommens wird ein mit der Überwachung der Anwendung des Abkommens betrauter Gemischter Ausschuss eingesetzt. Ferner kann der Gemischte…
Mit Artikel 14 des Abkommens wird ein mit der Überwachung der Durchführung des Abkommens und des Protokolls betrauter Gemischter Ausschuss eingesetzt. Darüber…
Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union vom Gemeinsamen Ausschuss angenommene Änderungen der Anhänge des Abkommens gemäß Artikel 11 Absatz 2…
Mit Artikel 9 des Abkommens wird ein mit der Überwachung der Durchführung des Abkommens betrauter Gemischter Ausschuss eingesetzt. Ferner kann der Gemischte…
Mit Artikel 9 des Abkommens wird ein mit der Überwachung seiner Anwendung betrauter Gemischter Ausschuss eingesetzt. Der Gemischte Ausschuss kann nach Maßgabe…
Mit Artikel 10 des Abkommens wird ein mit der Überwachung der Durchführung des Abkommens betrauter Gemischter Ausschuss eingesetzt. Außerdem kann der Gemischte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.