Erwägungsgrund 12 32025D2655BESCHLUSS (EU) 2025/2655 DES RATES vom 16. Dezember 2025 über die Unterzeichnung des Übereinkommens zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine im Namen der Europäischen Union
Gemäß Artikel 30 des Entwurfs des Übereinkommens liegt das Übereinkommen für alle Mitgliedstaaten des Europarats, die Europäische Union und alle anderen…
Erwägungsgrund 3 32022D1206BESCHLUSS (EU) 2022/1206 DES RATES vom 12. Juli 2022 über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Die Union hat sich aktiv an den Verhandlungen beteiligt, die zur Annahme des Übereinkommens führten, und teilt dessen Zielsetzung.
Erwägungsgrund 6 32023D1974BESCHLUSS (EU) 2023/1974 DES RATES vom 18. September 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt
Die Union und ihre Mitgliedstaaten haben aktiv am erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mitgewirkt.
Erwägungsgrund 7 32018D1609BESCHLUSS (EU) 2018/1609 DES RATES vom 28. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union in der Arbeitsgruppe für verkehrsrelevante Zollfragen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) sowie im UNECE-Binnenverkehrsausschuss hinsichtlich der Annahme des Übereinkommens zur Erleichterung der Grenzübertrittsverfahren für Reisende, Gepäck und Frachtgepäck im internationalen Eisenbahnverkehr zu vertretenden Standpunkt
Der Inhalt des Entwurf des Übereinkommens hat offenbar weder positive noch negative Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten der Union. Daher sollte die Union den…
Erwägungsgrund 3 32018D0145BESCHLUSS (EU) 2018/145 DES RATES vom 9. Oktober 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — eines Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums
Das Übereinkommen ist von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden.
Erwägungsgrund 3 32007D0668BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2007 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zur Weltzollorganisation und die Ausübung der Rechte und Pflichten eines Mitglieds ad interim (2007/668/EG)
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sollten den Entwurf der Änderung unterstützen, der nach seiner Annahme durch den Rat der Weltzollorganisation…