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Eine Unterstützungsmaßnahme, die im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (im Folgenden „EFF“) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), wird zugunsten von Ghana (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet.
Ziel der Unterstützungsmaßnahme ist es, die Fähigkeiten der ghanaischen Streitkräfte zu stärken, um die territoriale Unversehrtheit und Souveränität Ghanas und seine Zivilbevölkerung vor interner und externer Aggression zu schützen und zu Frieden und Stabilität in der Region beizutragen.
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, sowie folgende Dienste finanziert:
medizinische Geräte;
militärtechnische Ausrüstung;
gezielte Schulungsmaßnahmen im Bereich militärisches Logistikwissen;
Ausrüstung im Bereich der Verteidigungsaufklärung;
Systeme für die elektronische Kampfführung;
Ausrüstung zur Kampfmittelbeseitigung.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 36 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
militärtechnische Ausrüstung,
Ausrüstung für elektronische Kampfführung;
Ausrüstung für den Schutz der eigenen Kräfte;
Ausrüstung für die Kampfausbildung.
Damit das in Absatz 2 genannte Ziel erreicht wird, wird mit der Unterstützungsmaßnahme die folgende Ausrüstung finanziert:
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